Quiz - Mobile Geräte
Das folgende Quiz enthält Fragen, anhand derer Sie das Gelernte für sich selbst überprüfen können.
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## Ein externer Dienstleister benötigt dringend Zugang zum Internet und möchte deswegen sein Notebook an Ihr dienstliches Netz anschließen. Wie gehen Sie vor?
> Die Nutzung durch fremde Geräte birgt große Gefahren für Ihre Behörde oder Einrichtung.
1. [ ] Sie prüfen, ob der Dienstleister einen aktuelle Virenscanner hat und lassen ihn dann an einen Netzwerk-Anschluss.
>Nein. Bei den meisten Behörden und Einrichtungen dürfen nur eigene dienstliche Notebooks an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Anbindung fremder Geräte ist z.B. zum Schutz vor Viren nicht erlaubt.
2. [x] Sie geben dem Dienstleister keinen Netzwerk-Zugang, da nur einrichtungseigene Notebooks angeschlossen werden dürfen.
>**Richtige Antwort**
3. [ ] Sie lassen den Dienstleister an einen Netzwerk-Anschluss, falls er einen Auftrag Ihrer Behörde oder Einrichtung vorzeigt.
>Nein. Bei den meisten Behörden und Einrichtungen dürfen nur eigene dienstliche Notebooks an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Anbindung fremder Geräte ist z.B. zum Schutz vor Viren nicht erlaubt.
## Ihnen ist auf einer Dienstreise ein Smartphone mit dienstlichen Informationen gestohlen worden. Wie verhalten Sie sich?
> Ihre Behörde oder Einrichtung muss informiert werden.
1. [ ] Sie rufen Ihre Ansprechperson an und bitten um die Herausgabe des "Recovery Keys" für das Smartphone.
>Das ist leider falsch. Da das ganze Smartphone gestohlen wurde, nützt Ihnen ein "Recovery Key" gar nichts.
2. [x] Sie informieren unverzüglich Ihre Ansprechperson und Ihre Vorgesetzten über den Verlust des Smartphones.
>**Richtige Antwort**
3. [ ] Sie zeigen den Diebstahl bei der Polizei an und kaufen sich ein neues Smartphone.
>Nein. Da auf dem Smartphone dienstliche Daten gespeichert sind, muss zusätzlich Ihre Behörde oder Einrichtung über den Verlust informiert werden.
4. [ ] Sie sichern alle Spuren und versuchen zunächst, den Dieb aus eigenen Kräften zu überführen.
>Das ist nicht ausreichend. Da auf dem Smartphone dienstliche Daten gespeichert sind, muss zusätzlich Ihr Arbeitgeber über den Verlust informiert werden.
## Sie erhalten von einer anderen Behörde oder Einrichtung einen USB-Stick mit wichtigen Daten, auf die Sie dringend warten. Was tun Sie, um die Daten möglichst schnell verwenden zu können?
> Gesundheit!
1. [ ] Ich stecke den Stick in meinen Computer ein und bearbeite die Daten direkt dort.
>Falsch. Sie sollten zunächst prüfen, ob das Zielsystem einen aktuellen Virenschutz aktiviert hat, um so sicherzustellen, dass mit dem USB-Stick keine Viren ins interne Netz gelangen können. Alle mobilen Datenträger müssen vor der Verwendung mit einem aktuellen Virenscanner auf Viren untersucht werden.
2. [ ] Ich kopiere zu Hause die Daten vom USB-Stick auf einen dienstlichen USB-Stick und schließe diesen an das Zielsystem an.
>Nein. Alle mobilen Datenträger müssen vor der Verwendung mit einem aktuellen Virenscanner auf Viren untersucht werden. Sie sollten zunächst prüfen, ob das Zielsystem einen aktuellen Virenschutz aktiviert hat, um sicherzustellen, dass mit der Datei keine Viren ins interne Netz gelangen können. Das Kopieren der Daten auf einen weiteren USB-Stick bringt keine Sicherheit.
3. [x] Ich prüfe zunächst, ob der Virenschutz auf meinem System aktiviert und aktuell ist. Dann verbinde ich den Stick und kopiere die Daten auf das Zielsystem.
>**Richtige Antwort**
4. [ ] Ich schaue mir den Stick zunächst auf einem Computer ohne Netzwerkanbindung an, ob die gewünschten Dateien auch enthalten sind. Erst dann kann der USB-Stick im Zielsystem verwendet werden.
>Nicht richtig. Alle mobilen Datenträger müssen vor der Verwendung mit einem aktuellen Virenscanner auf Viren untersucht werden. Wenn dieser auf Ihrem Rechner vorhanden ist, ist ein Umweg über einen vom Netz getrennten Computer nicht nötig.
## Sie sitzen mit Ihrer Kollegin bei einem Ortstermin und müssen ihr ein vertrauliches Excel-Dokument als Datei übergeben. Wie gehen Sie vor?
> Verschlüsselung ist Trumpf!
1. [ ] Ich lese ihr die Zahlen vor allen laut und deutlich zum Mitschreiben vor.
>Vertrauliche Daten dürfen nicht so übertragen werden, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen bekommen könnten. Das Vorlesen in der Öffentlichkeit gehört ebenfalls dazu.
2. [ ] Da wir beide moderne Laptops mit Bluetooth-Technologie haben, "beame" ich die Datei direkt zum Notebook der Kollegin.
>Die unverschlüsselte Übertragung von Daten über drahtlose Technologien wie WLAN oder Bluetooth ist wegen der Gefahr des Abhörens sehr unsicher und deshalb für interne und vertrauliche Daten verboten.
3. [x] Ich verschlüssele die Datei und sende sie per E-Mail an die Kollegin, das Passwort teile ich ihr mündlich mit.
>**Richtige Antwort**
4. [ ] Wir verbinden uns beide direkt mit dem WLAN im Café und ich schicke die Datei unverschlüsselt per E-Mail.
>Öffentliche WLAN-Anbindungen sind im Allgemeinen unverschlüsselt und offen. Sie sind mit dem Internet zu vergleichen. Eine unverschlüsselte Übertragung vertraulicher Daten über öffentliche WLAN-Verbindungen ist deshalb grundsätzlich nicht erlaubt.